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Für Bauträger, Projektentwickler & Vertriebe

Restnutzungsdauergutachten für jede Einheit Ihres Objekts

Wir unterstützen Bauträger, Vertriebe und Projektentwickler dabei, für jedes Objekt individuelle Restnutzungsdauergutachten zu erstellen – als verkaufsförderndes Argument mit direktem Steuervorteil für Kapitalanleger und Käufer.

ø 20–50 % höhere steuerliche Abschreibungen für Ihre Käufer
  • Mehr Verkaufsargumente pro Einheit durch konkret bezifferbare Steuervorteile
  • Individuelle Gutachten – kein Massenprodukt, volle Anerkennung beim Finanzamt
  • Mengenrabatte bei mehreren Gutachten pro Objekt
Kostenlose ErsteinschätzungUnverbindlich – Antwort in [Reaktionszeit ergänzen]
Abschreibung pro Einheit im Vergleich
Gebäudewert 250.000 € je Einheit · Beispielrechnung
5.000 €50 Jahre (Standard)
8.333 €30 Jahre (Gutachten)
+3.333 € je Einheit
Je Einheitein eigenes Gutachten, kein Pauschalansatz
5–10Werktage, bei größeren Objekten nach Absprache
Mengenrabattab mehreren Einheiten pro Objekt
[Anzahl]Einheiten begutachtet seit [Jahr]
Ausgangslage

Sie vermarkten ein Objekt mit mehreren Einheiten?

Dann machen Sie steuerliche Vorteile zu einem festen Bestandteil Ihres Verkaufsprozesses. Mit individuellen Restnutzungsdauergutachten für jede einzelne Wohneinheit schaffen Sie einen klar messbaren Mehrwert – direkt nachvollziehbar für Kapitalanleger und Käufer.

Statt über Lage und Ausstattung allein zu argumentieren, legen Sie eine Zahl auf den Tisch: wie viel Abschreibung der Käufer pro Jahr zusätzlich geltend machen kann.

Kostenlose Ersteinschätzung

Der Standardfall

Ohne Gutachten rechnet der Käufer mit der pauschalen Nutzungsdauer: 50 Jahre für Wohngebäude nach dem 31.12.1924, also 2 % Abschreibung pro Jahr. Für Gebäude vor 1925 sind es 40 Jahre bzw. 2,5 %.

Bei einem Bestandsobjekt liegt diese Pauschale häufig deutlich unter dem, was der tatsächliche Gebäudezustand hergibt. Diese Differenz ist Ihr Verkaufsargument.

Was Ihre Käufer davon haben

Ein Rechenbeispiel je Einheit

Vermietete Eigentumswohnung, Kaufpreis 300.000 €, davon 250.000 € Gebäudewert. Angenommener persönlicher Grenzsteuersatz des Käufers: 40 %.

Ohne Gutachten
5.000 €

Abschreibung pro Jahr

Nutzungsdauer50 Jahre
AfA-Satz2,0 %
Steuerersparnis / Jahr2.000 €
Mit Restnutzungsdauergutachten
8.333 €

Abschreibung pro Jahr

Restnutzungsdauer laut Gutachten30 Jahre
AfA-Satz3,33 %
Steuerersparnis / Jahr3.333 €
+ 1.333 €
pro Jahr und Einheit – als Argument im Verkaufsgespräch

Bei [Anzahl] Einheiten im Objekt entsprechend vervielfacht – eine Zahl, die Käufer sofort nachrechnen können.

Für mein Objekt rechnen

Beispielrechnung zur Veranschaulichung des Mechanismus. Die tatsächliche Restnutzungsdauer wird für jede Einheit einzeln ermittelt, der Steuereffekt hängt vom persönlichen Steuersatz des Käufers ab. Die steuerliche Beurteilung im Einzelfall trifft dessen Steuerberater.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Was Gutachten für Ihren Vertrieb leisten

01

Einzelgutachten für jede Wohneinheit

Direkt integrierbar in Ihre Verkaufsunterlagen – kein Massenprodukt, sondern ein Gutachten je Einheit.

02

Attraktive Mengenrabatte

Bei mehreren Gutachten pro Objekt sinkt der Preis je Einheit spürbar.

03

Bessere Preise für Gutachten, die nur über Sie verfügbar sind

Ihre Käufer bekommen die Unterlagen über Sie – das stärkt Ihre Position im Verkaufsgespräch.

04

Konkreter Steuervorteil als Verkaufsargument

Sofort bezifferbar und hochrelevant für Käufer – besonders für Kapitalanleger.

Jetzt kostenlose Ersteinschätzung für Ihr Objekt erhalten:

Kostenlose Ersteinschätzung
Vorprüfung

Für welche Objekte lohnt sich der Aufwand?

Nicht jedes Vorhaben profitiert gleich stark. Diese Punkte prüfen wir in der kostenlosen Ersteinschätzung als Erstes.

  • Bestandsobjekt, mindestens 30 Jahre altJe größer der Abstand zwischen tatsächlichem Zustand und der 50-Jahre-Pauschale, desto größer der Effekt für Ihre Käufer.
  • Mehrere Einheiten, die an Kapitalanleger gehenDer Steuervorteil wirkt bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Bei Selbstnutzern greift er nicht.
  • Neubau oder KernsanierungNach einer Kernsanierung beginnt die Restnutzungsdauer rechnerisch neu – der Effekt fällt dann klein aus oder entfällt.
  • Umfassende Modernisierung in den letzten 10 JahrenDach, Fenster, Heizung, Bäder: Was den Zustand hebt, hebt auch die Restnutzungsdauer.

Unsicher, ob Ihr Objekt passt?

Genau dafür ist die Ersteinschätzung da. Sie senden uns die Eckdaten zum Objekt – Baujahr, Anzahl der Einheiten, Sanierungsstand – und wir sagen Ihnen, welcher Steuervorteil für Ihre Käufer realistisch ist. Kostenlos und unverbindlich.

Wenn es sich nicht lohnt, sagen wir das auch.

Objekt prüfen lassen
Erklärt in Kurzform

Die Vorteile eines Restnutzungsdauergutachtens – einfach erklärt

Erklärvideo der bestehenden Seite hier einsetzen
Ablauf

3 einfache Schritte bis zum Gutachten

1

Kostenlose Ersteinschätzung anfordern

Sie senden uns die Eckdaten zum Objekt. Wir prüfen unverbindlich, ob sich ein Restnutzungsdauergutachten für Ihr Vorhaben lohnt.

2

Individuelles Angebot & Abstimmung

Sie erhalten ein individuelles Angebot – inklusive Mengenrabatten. Bei Bedarf stimmen wir uns direkt mit Ihrem Vertriebsteam ab.

3

Erstellung & Lieferung der Gutachten

Unsere Experten erstellen für jede Einheit ein individuelles, finanzamttaugliches Restnutzungsdauergutachten. Sie erhalten alle Unterlagen digital zur direkten Weitergabe an Käufer oder zur eigenen Verwendung.

Das Ergebnis: ein Gutachten je Einheit, fertig für Ihre Verkaufsunterlagen

Digital, nachvollziehbar begründet und in der Form, in der Ihre Käufer sie an ihren Steuerberater weiterreichen können.

Ersteinschätzung starten
Vorbereitung

Das brauchen wir für die Ersteinschätzung

Vier Angaben genügen, um Ihnen zu sagen, welcher Steuervorteil für Ihre Käufer realistisch ist und was die Gutachten kosten.

BaujahrFertigstellung des Gebäudes – entscheidet über die Pauschale, gegen die wir rechnen.
Anzahl der EinheitenGrundlage für den Mengenrabatt und für die Zeitplanung.
Kaufpreise je EinheitGrundlage für die Aufteilung in Grundstücks- und Gebäudewert.
SanierungsstandArbeiten der letzten 20 Jahre: Dach, Heizung, Fenster, Bäder, Elektrik.

Für die Gutachten selbst

Nach Beauftragung kommen weitere Unterlagen dazu – [bitte ergänzen: konkrete Liste, z. B. Teilungserklärung, Grundrisse und Wohnflächen je Einheit, Sanierungsnachweise, Objektfotos]. Wir sagen Ihnen genau, was wir brauchen, und stimmen uns auf Wunsch direkt mit Ihrem Vertriebsteam ab.

Unterlagenliste anfordern
Grundlage

Worauf sich ein Restnutzungsdauergutachten stützt

Damit Sie im Verkaufsgespräch belastbar argumentieren können: Die verkürzte Abschreibung ist kein Sonderweg, sondern im Einkommensteuergesetz vorgesehen und höchstrichterlich bestätigt.

§ 7 Abs. 4 EStG

Das Gesetz nennt die pauschalen Nutzungsdauern – lässt aber ausdrücklich zu, eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer anzusetzen, wenn sie nachgewiesen wird.

BFH, Urteil vom 28.07.2021 (IX R 25/19)

Der Bundesfinanzhof hat bestätigt, dass Eigentümer die kürzere Restnutzungsdauer durch ein geeignetes Gutachten belegen können und dabei nicht auf ein bestimmtes Verfahren festgelegt sind.

Qualifikation des Gutachters

Die Bewertung erfolgt durch öffentlich bestellte oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige. [bitte ergänzen: Name und Zertifizierung des Gutachters]

Wir erstellen die Gutachten und dokumentieren die Herleitung. Die steuerliche Geltendmachung liegt beim Käufer und dessen Steuerberater – Sie liefern die Grundlage, nicht die Steuerberatung.

Zwei Wege

Ganzes Bauvorhaben oder einzelnes Objekt

Für Bauträger & Vertriebe

Mehrere Einheiten in einem Objekt

Sie vermarkten ein Objekt und wollen den Steuervorteil als festes Verkaufsargument in Ihre Unterlagen aufnehmen.

  • Einzelgutachten für jede Wohneinheit – direkt integrierbar in Verkaufsunterlagen
  • Attraktive Mengenrabatte bei mehreren Gutachten pro Objekt
  • Auf Wunsch Abstimmung direkt mit Ihrem Vertriebsteam
Ersteinschätzung anfordern
Für Privatinvestoren

Eine vermietete Wohnung oder ein Haus

Sie besitzen selbst eine vermietete Immobilie und wollen wissen, ob die Standard-AfA unter Ihrem tatsächlichen Potenzial liegt.

  • Individuelles Gutachten für Ihr Objekt
  • Digitale Lieferung, direkt weitergabefähig
  • Rückwirkende Anwendung möglich, solange die Steuererklärung nicht eingereicht ist
Zur Seite für Privatinvestoren
Vertriebsstart in Vorbereitung?

Am besten klären Sie das vor dem Vertriebsstart

Wenn die Gutachten vorliegen, bevor die ersten Exposés rausgehen, steht der Steuervorteil von Anfang an in den Unterlagen – statt später nachgereicht zu werden. Rechnen Sie mit 5 bis 10 Werktagen, bei größeren Objekten stimmen wir den Zeitplan mit Ihnen ab.

Zeitplan abstimmen
Fragen

Noch Fragen? Wir haben die Antworten.

Die wichtigsten Infos rund um Restnutzungsdauergutachten auf einen Blick.

Was ist ein Restnutzungsdauergutachten genau?

Ein Restnutzungsdauergutachten (RND-Gutachten) ist eine fachliche Einschätzung darüber, wie lange eine Immobilie voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden kann – individuell berechnet anhand des tatsächlichen Gebäudezustands.

Es ermöglicht, die Abschreibungsdauer steuerlich zu verkürzen – und dadurch schneller höhere Beträge steuerlich geltend zu machen.

Warum lohnt sich ein solches Gutachten für Bauträger oder Vertriebe?

Sie schaffen für Käufer einen klaren steuerlichen Vorteil – und damit ein starkes Verkaufsargument.

Zudem profitieren Sie von Mengenrabatten bei mehreren Einheiten und können das Gutachten direkt als Mehrwert im Vertrieb integrieren. Besonders Kapitalanleger reagieren positiv auf konkret bezifferte Steuervorteile.

Werden die Gutachten vom Finanzamt anerkannt?

Ja. Unsere Gutachten werden auf Grundlage anerkannter Verfahren individuell erstellt und regelmäßig durch die Finanzämter akzeptiert. Wir liefern alle nötigen Unterlagen, damit Ihre Käufer die Vorteile reibungslos in ihrer Steuererklärung geltend machen können.

Wie lange dauert die Erstellung der Gutachten?

Je nach Umfang und Anzahl der Einheiten in der Regel zwischen 5 und 10 Werktagen nach Beauftragung und Vorliegen aller Daten. Bei größeren Objekten stimmen wir den Zeitplan individuell mit Ihnen ab.

Was kostet ein Gutachten?

Wir kommunizieren Preise ausschließlich individuell – abhängig von Objektgröße, Anzahl der Einheiten und gewünschtem Umfang. Für größere Projekte bieten wir attraktive Mengenrabatte und Sonderkonditionen für Vertriebspartner.

Wie läuft die Beauftragung konkret ab?

Sie senden uns Eckdaten zum Objekt – wir prüfen unverbindlich, ob sich ein RND-Gutachten lohnt. Danach erhalten Sie ein individuelles Angebot. Nach Beauftragung erstellen wir die Gutachten termingerecht, digital und vollständig dokumentiert.

Dürfen wir die Gutachten in unsere Verkaufsunterlagen aufnehmen?

[bitte ergänzen: Nutzungsrechte klären – dürfen Auszug, Kennzahl oder das komplette Gutachten in Exposé und Verkaufsunterlagen verwendet werden, und wie wird es an den Käufer übergeben?]

Was passiert, wenn das Finanzamt beim Käufer Rückfragen stellt?

[bitte ergänzen: Wie unterstützt IMH bei Rückfragen oder Ablehnung durch das Finanzamt? Nachbesserung, Stellungnahme, Kontakt zum Steuerberater des Käufers?]

Kontakt

Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung

Sie planen den Verkauf oder die Vermarktung eines Objekts und möchten wissen, ob sich ein Restnutzungsdauergutachten für Ihre Einheiten lohnt? Senden Sie uns einfach die Eckdaten – wir prüfen unverbindlich, wie viel Steuervorteil für Ihre Käufer möglich ist.

Jan Michael NiewerthGeschäftsführer & Gründer
  • Individuelle GutachtenIdeal für Kapitalanleger und steueroptimierte Verkaufsprozesse.
  • Direkter AnsprechpartnerPersönliche Betreuung – auch in enger Abstimmung mit Ihrem Vertrieb.
  • Schnelle Bearbeitung & digitale LieferungAlle Unterlagen fertig zur Weitergabe an Ihre Kunden – professionell aufbereitet und finanzamtskonform.

Kostenlose Ersteinschätzung

Unverbindlich, schnell und fundiert – individuell auf Ihr Projekt abgestimmt.

Ihre Kontaktdaten
Objektdaten

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Zum Weiterlesen

Argumentationshilfe für Ihr Vertriebsteam

Unser Blogartikel erklärt gesetzliche Grundlagen, Rechenwege und die Frage, für welche Objekte sich ein Gutachten wirklich lohnt – gut geeignet, um Ihre Vertriebsmitarbeiter sprachfähig zu machen.

Zum Blogartikel