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Restnutzungsdauergutachten

Restnutzungsdauergutachten für Ihre Immobilie

Maximieren Sie Ihre steuerlichen Abschreibungen – mit einem individuellen Gutachten für Ihre vermietete Kapitalanlageimmobilie.

Höhere steuerliche Abschreibungen erzielen
  • Individuell für Ihre Immobilie erstellt
  • Digitale Lieferung – sofort einsetzbar
  • Rückwirkend für die aktuelle Steuererklärung nutzbar
Kostenlose ErsteinschätzungUnverbindlich – Antwort in [Reaktionszeit ergänzen]
Jährliche Abschreibung im Vergleich
Gebäudewert 250.000 € · Beispielrechnung
5.000 €50 Jahre (Standard)
8.333 €30 Jahre (Gutachten)
+3.333 €
5–10Werktage bis zum fertigen Gutachten
§ 7 Abs. 4EStG – gesetzliche Grundlage
DigitalLieferung, direkt an den Steuerberater
[Anzahl]erstellte Gutachten seit [Jahr]
Ausgangslage

Sie besitzen eine vermietete Immobilie?

Dann sollten Sie steuerliche Vorteile gezielt nutzen. Mit einem individuellen Restnutzungsdauergutachten erhöhen Sie Ihre jährliche Abschreibung – und damit direkt Ihre Rendite.

Ein solches Gutachten schafft einen nachvollziehbaren, finanziellen Vorteil, den Sie steuerlich geltend machen können – ganz legal und vom Finanzamt anerkannt.

Kostenlose Ersteinschätzung

Der Standardfall

Ohne Gutachten setzt das Finanzamt eine pauschale Nutzungsdauer an: 50 Jahre für Wohngebäude, die nach dem 31.12.1924 fertiggestellt wurden – das entspricht 2 % Abschreibung pro Jahr. Für Gebäude vor 1925 sind es 40 Jahre bzw. 2,5 %.

Diese Pauschale bildet nicht ab, in welchem Zustand Ihr Gebäude heute tatsächlich ist. Genau dort setzt das Gutachten an.

Was das konkret bedeutet

Ein Rechenbeispiel

Vermietete Eigentumswohnung, Kaufpreis 300.000 €, davon 250.000 € Gebäudewert. Angenommener persönlicher Grenzsteuersatz: 40 %.

Ohne Gutachten
5.000 €

Abschreibung pro Jahr

Nutzungsdauer50 Jahre
AfA-Satz2,0 %
Steuerersparnis / Jahr2.000 €
Mit Restnutzungsdauergutachten
8.333 €

Abschreibung pro Jahr

Restnutzungsdauer laut Gutachten30 Jahre
AfA-Satz3,33 %
Steuerersparnis / Jahr3.333 €
+ 1.333 €
zusätzlicher Steuervorteil pro Jahr

über die gesamte verkürzte Restnutzungsdauer hinweg

Für mein Objekt rechnen

Beispielrechnung zur Veranschaulichung des Mechanismus. Die tatsächliche Restnutzungsdauer wird für jedes Objekt einzeln ermittelt, der Steuereffekt hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz und Ihrer Gesamtsituation ab. Die steuerliche Beurteilung im Einzelfall trifft Ihr Steuerberater.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Was ein individuelles Gutachten leistet

01

Individuelles Gutachten für Ihre Immobilie

Basierend auf Zustand, Baujahr und Sanierungen – kein Pauschalansatz.

02

Mehr Steuervorteil durch verkürzte Restnutzungsdauer

Deutlich höhere Abschreibung im Vergleich zur Standardregelung mit 50 Jahren.

03

Digitale Zustellung – sofort nutzbar

Ideal für die Abgabe Ihrer Steuererklärung oder zur Weitergabe an den Steuerberater.

04

Rückwirkende Anwendung möglich

Nutzen Sie das Gutachten noch für Ihre aktuelle Steuererklärung – falls noch nicht eingereicht.

Jetzt kostenlose Ersteinschätzung für Ihre Immobilie anfordern:

Kostenlose Ersteinschätzung
Vorprüfung

Lohnt sich ein Gutachten für Ihre Immobilie?

Nicht jedes Objekt profitiert gleich stark. Diese Punkte prüfen wir in der kostenlosen Ersteinschätzung als Erstes.

  • Das Gebäude ist mindestens 30 Jahre altJe größer der Abstand zwischen tatsächlichem Zustand und der 50-Jahre-Pauschale, desto größer der Effekt.
  • Die Immobilie ist vermietetDie Abschreibung wirkt bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Selbstgenutztes Wohneigentum ist nicht betroffen.
  • Kernsanierung in den letzten 20 JahrenEine Kernsanierung verlängert die Restnutzungsdauer rechnerisch wieder – der Effekt fällt dann deutlich kleiner aus oder entfällt.
  • Umfassende Modernisierung in den letzten 10 JahrenDach, Fenster, Heizung, Bäder: Was den Zustand hebt, hebt auch die Restnutzungsdauer.

Unsicher, ob Ihr Objekt passt?

Genau dafür ist die Ersteinschätzung da. Sie senden uns Baujahr, Kaufjahr, Kaufpreis und die Sanierungen der letzten 20 Jahre – wir sagen Ihnen, ob sich ein Gutachten rechnet. Kostenlos und ohne Verpflichtung.

Wenn es sich nicht lohnt, sagen wir das auch.

Objekt prüfen lassen
Erklärt in Kurzform

Die Vorteile eines Restnutzungsdauergutachtens – einfach erklärt

Erklärvideo der bestehenden Seite hier einsetzen
Ablauf

3 einfache Schritte bis zum Gutachten

1

Kostenlose Ersteinschätzung anfordern

Teilen Sie uns einige Eckdaten zu Ihrer Immobilie mit. Wir prüfen, ob sich ein Gutachten für Sie lohnt.

2

Individuelles Angebot & Abstimmung

Sie erhalten ein individuelles Angebot für Ihr Objekt. Keine versteckten Kosten.

3

Erstellung & Lieferung der Gutachten

Unsere Experten erstellen das Gutachten digital und finanzamtskonform. Sie können es direkt an Ihren Steuerberater weitergeben oder selbst beim Finanzamt einreichen.

Das Ergebnis: ein digitales Gutachten mit der ermittelten Restnutzungsdauer

Dokumentiert, nachvollziehbar begründet und in der Form, in der Ihr Steuerberater es weiterverarbeiten kann.

Ersteinschätzung starten
Vorbereitung

Das brauchen wir für die Ersteinschätzung

Vier Angaben genügen, um zu beurteilen, ob sich ein Gutachten für Ihr Objekt rechnet.

BaujahrFertigstellung des Gebäudes – entscheidet über die Pauschale, gegen die wir rechnen.
KaufjahrAb wann Sie abschreiben und ob eine rückwirkende Anwendung noch möglich ist.
KaufpreisGrundlage für die Aufteilung in Grundstücks- und Gebäudewert.
SanierungenArbeiten der letzten 20 Jahre: Dach, Heizung, Fenster, Bäder, Elektrik.

Für das Gutachten selbst

Nach Beauftragung kommen weitere Unterlagen dazu – [bitte ergänzen: konkrete Liste, z. B. Kaufvertrag, Kaufpreisaufteilung, Grundriss/Wohnfläche, Sanierungsnachweise, Objektfotos]. Wir sagen Ihnen genau, was wir brauchen.

Unterlagenliste anfordern
Grundlage

Worauf sich ein Restnutzungsdauergutachten stützt

Die verkürzte Abschreibung ist kein Sonderweg, sondern im Einkommensteuergesetz vorgesehen und höchstrichterlich bestätigt.

§ 7 Abs. 4 EStG

Das Gesetz nennt die pauschalen Nutzungsdauern – lässt aber ausdrücklich zu, eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer anzusetzen, wenn sie nachgewiesen wird.

BFH, Urteil vom 28.07.2021 (IX R 25/19)

Der Bundesfinanzhof hat bestätigt, dass Eigentümer die kürzere Restnutzungsdauer durch ein geeignetes Gutachten belegen können und dabei nicht auf ein bestimmtes Verfahren festgelegt sind.

Qualifikation des Gutachters

Die Bewertung erfolgt durch öffentlich bestellte oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige. [bitte ergänzen: Name und Zertifizierung des Gutachters]

Wir erstellen das Gutachten und dokumentieren die Herleitung. Die steuerliche Geltendmachung und die Beurteilung Ihres Einzelfalls liegen bei Ihrem Steuerberater – mit ihm arbeiten wir auf Wunsch direkt zusammen.

Zwei Wege

Einzelnes Objekt oder ganzes Bauvorhaben

Für Privatinvestoren

Eine vermietete Wohnung oder ein Haus

Sie besitzen eine vermietete Immobilie und wollen wissen, ob die Standard-AfA unter Ihrem tatsächlichen Potenzial liegt.

  • Individuelles Gutachten für Ihr Objekt
  • Digitale Lieferung, direkt weitergabefähig
  • Rückwirkende Anwendung möglich, solange die Steuererklärung nicht eingereicht ist
Ersteinschätzung anfordern
Für Bauträger & Vertriebe

Mehrere Einheiten in einem Objekt

Wir unterstützen Bauträger, Vertriebe und Projektentwickler dabei, für jedes Objekt individuelle Restnutzungsdauergutachten zu erstellen – als verkaufsförderndes Argument mit direktem Steuervorteil für Kapitalanleger und Käufer.

  • Einzelgutachten für jede Wohneinheit – direkt integrierbar in Verkaufsunterlagen
  • Attraktive Mengenrabatte bei mehreren Gutachten pro Objekt
  • Konkreter Steuervorteil als Verkaufsargument: sofort bezifferbar und hochrelevant für Käufer
Zur Seite für Bauträger
Steuererklärung noch nicht eingereicht?

Nutzen Sie die Chance auf höhere Steuerersparnisse

Bevor Sie Ihre Steuererklärung abgeben, sollten Sie prüfen, ob Sie mit einem Restnutzungsdauergutachten bares Geld sparen können. Ein solches Gutachten ermöglicht es, die AfA (Abschreibung für Abnutzung) deutlich zu erhöhen – und das rückwirkend für das gesamte Steuerjahr.

Jetzt prüfen lassen
Fragen

Noch Fragen? Wir haben die Antworten.

Die wichtigsten Infos rund um Restnutzungsdauergutachten auf einen Blick.

Was ist ein Restnutzungsdauergutachten genau?

Ein Restnutzungsdauergutachten (RND-Gutachten) ist eine fachliche Einschätzung darüber, wie lange eine Immobilie voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden kann – individuell berechnet anhand des tatsächlichen Gebäudezustands.

Es ermöglicht, die Abschreibungsdauer steuerlich zu verkürzen – und dadurch schneller höhere Beträge steuerlich geltend zu machen.

Wie profitiere ich als Eigentümer?

Durch die verkürzte Nutzungsdauer erhöht sich Ihre jährliche Abschreibung – ein direkter Steuervorteil.

Werden die Gutachten vom Finanzamt anerkannt?

Ja. Unsere Gutachten werden auf Grundlage anerkannter Verfahren individuell erstellt und regelmäßig durch die Finanzämter akzeptiert.

Wie lange dauert die Erstellung der Gutachten?

Je nach Umfang und Anzahl der Einheiten in der Regel zwischen 5 und 10 Werktagen nach Beauftragung und Vorliegen aller Daten. Bei größeren Objekten stimmen wir den Zeitplan individuell mit Ihnen ab.

Was kostet ein Gutachten?

Das hängt vom Objekt ab – Sie erhalten in jedem Fall vorab ein verbindliches Angebot. Die Investition lohnt sich meist bereits nach dem ersten Steuerjahr.

Wie läuft die Beauftragung konkret ab?

Sie senden uns Eckdaten zum Objekt – wir prüfen unverbindlich, ob sich ein RND-Gutachten lohnt. Danach erhalten Sie ein individuelles Angebot. Nach Beauftragung erstellen wir die Gutachten termingerecht, digital und vollständig dokumentiert.

Was passiert, wenn das Finanzamt Rückfragen stellt?

[bitte ergänzen: Wie unterstützt IMH bei Rückfragen oder Ablehnung durch das Finanzamt? Nachbesserung, Stellungnahme, Kontakt zum Steuerberater?]

Brauche ich einen Ortstermin?

[bitte ergänzen: Wird das Objekt besichtigt oder erfolgt die Bewertung anhand von Unterlagen und Fotos?]

Kontakt

Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung

Füllen Sie das Formular aus und erhalten Sie eine unverbindliche Einschätzung, ob sich ein Gutachten für Ihre Immobilie lohnt.

Jan Michael NiewerthGeschäftsführer & Gründer

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Unverbindlich und kostenlos.

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Zum Weiterlesen

Möchten Sie mehr über Restnutzungsdauergutachten erfahren?

Unser Blogartikel geht tiefer: gesetzliche Grundlagen, Rechenwege und die Frage, für welche Objekte sich ein Gutachten wirklich lohnt.

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